Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH
Nachstehende Vertragsbedingungen sind gültig für alle Dienstleistungen im Zusammenhang von Transportleistungen aller Art der Firma Philipp Eichenberger GmbH. Ein Vertrag kommt zustande, wenn dieser von der Firma Philipp Eichenberger GmbH bestätigt wurde, der Kunde ein Angebot schriftlich oder mündlich annimmt oder bestätigt. Der Kunde (auch Auftraggeber) erklärt sich bei Auftragserteilung mit allen genannten Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. Alle unsere Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. OFFERTE
Unsere Offerten sind gemäss Angaben zeitlich befristet, sie sind vertraulich und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die diese Offerten bearbeiten.
Die Preise bei unseren Offerten sind verbindlich und verstehen sich bei Zahlung per Bank-/Postüberweisung. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken, sowie inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 8.1%).

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dann sind die gesamten Kosten gemäss Rechnungsstellung per Vorauszahlung spätestens 48 Stunden vor Auftragsbeginn zur Zahlung fällig. 

4. VERTRAGSSTORNIERUNG
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Voraussetzung ist eine entsprechende Bestätigung der Firma Philipp Eichenberger GmbH an den Kunden.
Bei Stornierungen werden die Kosten wie folgt verrechnet:
x Bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Belastung
x 48 bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50% der Kosten
x Weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn oder No-show: 100% der Kosten

5. BEFÖRDERUNG
Die Chauffeure von der Firma Philipp Eichenberger GmbH sind im Besitze eines gültigen Fahrausweises für den Personentransport. Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Zur Sicherheit unserer Kunden halten wir uns an die gesetzlichen Bestimmungen der Arbeit- und Ruhezeitverordnung (ARV). Die max. Lenkzeit von 9 Stunden und die max. Arbeits- und Präsenzzeit von 13, (nur in Ausnahmefällen 15) Stunden pro Arbeitstag, darf nicht überschritten werden.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten. Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach dem Strassenverkehrsgesetz eine Gefährdung der Sicherheit dar, ist die Firma Philipp Eichenberger GmbH oder ihr Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschliessen. In diesem Fall wird der volle Preis einschliesslich aller Neben- und Sonderleistungen berechnet. Die Firma Philipp Eichenberger GmbH ist, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung ein Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) erteilt wird, von ihrer Leistungspflicht befreit.

6. VERZÖGERUNGEN
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden der Firma Philipp Eichenberger GmbH.

7. DATENSCHUTZ
Die Firma Philipp Eichenberger GmbH versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

8. HAFTUNG DES KUNDEN
Kosten durch Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen wie übermässige Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen, sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen durch Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen. Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung anzuzeigen.

9. HAFTUNG DER FIRMA
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Philipp Eichenberger GmbH zurückzuführen.

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Tafers.

Düdingen, 1. Dezember 2023

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